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Ihre Vorteile
auf einen Blick:
- Niedrige Zinsen
- Zinsgünstiges Bauspardahrlehen
- Kalkulierbare Raten über die gesamte
Laufzeit
- Flexible Laufzeit- und
Tilgungsmöglichkeiten
- Schnell schuldenfrei
- 3,75 Prozent Zinsen jährlich, wenn Sie
mindestens 7 Jahre sparen und auf das Bauspardarlehen verzichten.
Was ist Bausparen?
Bausparen gliedert
sich in zwei verschiedene, zeitlich hintereinander geschaltete Abschnitte. In
der Sparphase wird das Bausparguthaben angespart. Der Übergang zur
Darlehensphase wird durch die Zuteilung gekennzeichnet. Der Zeitpunkt der
Zuteilung wird nach einem gerechten Verfahren ermittelt, das Zeitpunkt und
Höhe der Sparzahlungen individuell berücksichtigt.
Nach der
Zuteilung kann der Bausparer sich entweder das Bausparguthaben auszahlen lassen
oder es zusammen mit dem Bauspardarlehen für eine wohnwirtschaftliche
Maßnahme verwenden. Das Bauspardarlehen ist zinsgünstig und
zinsstabil (sowohl der Guthaben- als auch der Darlehenszinssatz sind
vertraglich vereinbart). Bei der Darlehensrückzahlung sind Sondertilgungen
möglich.
Der Staat hilft mit.
Die aktuelle
Prämienregelung ab
2006:
Wohnungsbauprämie
Personen ab 16 Jahre
können jährlich 8,8% Wohnungsbauprämie erhalten. Voraussetzung
ist, dass im Kalenderjahr Beiträge in einen Bausparvertrag eingezahlt
werden. Die Wohnungsbauprämie wird jährlich für
| Alleinstehende aus max. |
|
512 Euro |
| Verheiratete aus max. |
|
1 024 Euro |
gezahlt. Das zu versteuernde Jahreseinkommen
darf bei
| Alleinstehenden |
|
25 600 Euro |
| Verheirateten |
|
51 200 Euro |
nicht überschreiten. Die
Wohnungsbauprämie muss jährlich beantragt werden. Sie wird bei
Auszahlung nach Zuteilung oder spätestens nach sieben Jahren
überwiesen. Nach Ablauf einer siebenjährigen Bindungsfrist kann das
Bausparguthaben mit Zinsen und Wohnungsbauprämie beliebig verwendet
werden. Guthaben, die vor Ablauf der sieben Jahre ausgezahlt werden,
müssen für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Sonst geht
die Wohnungsbauprämie verloren.
Unser
Tipp:
Bausparer, die Wohnungsbauprämie erhalten, zahlen
für ihre Bausparverträge keinen Zinsabschlag. Diese Befreiung
gilt für alle Verträge in dem Jahr, in dem die
Wohnungsbauprämie festgesetzt wird und im Folgejahr, sofern sie
völlig identische Anschriften
enthalten.
Arbeitnehmer-Sparzulage
Arbeitnehmer
können jährlich neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage für
vermögenswirksame Leistungen erhalten. Voraussetzung ist, dass der
Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen auf einen
förderfähigen Vertrag, z.B. einen Bausparvertrag einzahlt. Die
Arbeitnehmer-Sparzulage wird jährlich für jeden Arbeitnehmer
aus max. 470 Euro
gezahlt. Das zu versteuernde Jahreseinkommen
darf bei
| Alleinstehenden |
|
17 900 Euro |
| Verheirateten |
|
35 800 Euro |
nicht
überschreiten. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird zunächst vom
Finanzamt festgesetzt und nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist
ausgezahlt. Wird der Bausparvertrag vor Ablauf dieser Frist zugeteilt, so wird
die Arbeitnehmer-Sparzulage nur dann gewährt, wenn die Mittel für
wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.
Maximale jährliche
staatliche Förderung beim Bausparen auf einen Blick:
| |
8,8% Wohnungs- bauprämie |
9% Arbeitnehmer- Sparzulage |
Maximale jrl.Förderung |
Alleinstehend, Arbeitnehmer |
45,06 EUR |
43,00 EUR |
88,06 EUR |
Verheiratet, 1 Arbeitnehmer |
90,11 EUR |
43,00 EUR |
133,11EUR |
Verheiratet, 2 Arbeitnehmer |
90,11 EUR |
86,00 EUR |
176,11EUR |
|
Unsere Partner:


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gute Gründe fürs Bausparen:
Die meisten verbinden den
Bausparvertrag immer noch mit dem einen Ziel, nämlich eine Immobilie zu
erwerben oder zu bauen. Bausparen bietet allerdings für fast jeden eine
sinnvolle Spar- oder auch Darlehensform. Sehen Sie selbst:
Grund
1: Sie möchten Ihr Geld sicher und ertragreich anlegen
Bis zu 6
% jährliche Rendite (Inklusive staatl. Förderung) erwirtschaften Sie
mit einem Bausparvertrag. Wo sonst erzielen Sie eine solch hohe Rendite mit
einer risikolosen Geldanlage?
Grund 2: Sie möchten einmal
etwas anderes verschenken.
Schenken ist schwierig und wird immer
schwieriger. Schenken Sie einmal etwas anderes, vielleicht einen
Bausparvertrag?
Grund 3: Sie sind bereits im Ruhestand und
möchten Ihr Geld sicher und ertragreich anlegen.
Was viele
nicht wissen. Auch und gerade Rentner erhalten staatliche Förderung in
Form der Wohnungsbauprämie Si zu 6% jährliche Rendite (inklusive
staatl. Förderung) erwirtschaften Rentner mit einem
Bausparvertrag.
Oder schließen Sie als noch im Berufsleben
stehender doch einfach einen Bausparvertrag auf Ihre Eltern ab. Bei zwei
Elternpaaren können sie so zusätzlich zwei Mal Wohnungsbauprämie
"mitnehmen".
Grund 4: Sie sind bereits Immobilienbesitzer und
möchten für Ihre Immobilie vorsorgen.
Den Bausparvertrag
nannte man früher auch einmal die Krankenversicherung für das Haus.
Mit einem Bausparvertrag legen Sie rechtzeitig Geld zurück für
irgendwann mit Sicherheit einmal kommende Reparaturen, Erneuerungen,
Sanierungen, Modernisierungen etc. der Immobilie.
Grund 5: Sie
sind bereits Immobilienbesitzer, haben jedoch noch Hypothekendarlehen laufen
und möchten diese einmal zinsgünstig ablösen.
Mit
einem Bausparvertrag können Sie siech einen Bauspardarlehenszins von 2,25
% nom. sichern. Um an solch einen niedrigen Darlehenszins zu kommen, sollten
Sie allerdings rechtzeitig damit beginnen, einen Bausparvertrag zu besparen.
Erst kurz vor Zinsbindungsablauf ihrer Hypothek mit dem Ansparen zu beginnen,
macht meist wenig Sinn, da der Bausparvertrag nicht mehr rechtzeitig zur
Zuteilung kommt.
Grund 6: Sie haben Kinder und möchten
für diese vorsorgen.
Statt einer sog. Ausbildungs- oder
Aussteuerversicherung für Ihre Kinder kennen Sie auch einen Bausparvertrag
für diese abschließen. Auf diese Weise verfügen diese
später bereits über ein ansehnliches Eigenkapital für eine
Immobilie. Selbstverständlich kann das Bausparguthaben auch für alles
andere verwendet werden (Schule, Studium Führerschein, erste
Wohnungseinrichtung etc.).
Grund 7: Sie möchten einmal eine
Immobilie erwerben und benötigen hierzu Eigenkapital und
zinsgünstiges Baugeld.
Zu guter letzt können Sie einen
Bausparvertrag auch für das verwenden, für das er prinzipiell auch
einmal gedacht war und immer noch ist. Sie bauen oder kauten eine Immobilie.
Suchen Sie sich hierzu den für Sie besten Bauspartarif aus.
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