HomeHighlightsPartnerNewsUnternehmenAnfahrtKontakt / Impressum


Berufshaftpflicht


Jeder Architekt und Bauingenieur haftet für Schäden, die durch seine berufliche Tätigkeit Dritten zugefügt werden. So bestimmt es das Gesetz.

Haftpflichtversicherung: Das bedeutet nicht nur Entschädigungszahlungen aufgrund berechtigter Ansprüche, sondern auch Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen.

Bauherren- Haftpflichtversicherung

Besonders derjenige, der in eigener Regie baut, braucht diese Versicherung. Denn jede Baustelle ist eine Gefahrenquelle, und der Bauherr ist verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz anderer zu treffen. Kommt ein unbeteiligter Dritter zu Schaden, dann ist das Risiko, dafür auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden, durch die Bauherren- Haftpflichtversicherung gedeckt.

Bauleistungsversicherung

Architekten und Bauingenieure werden es als Berater des Bauherren nicht dem Zufall überlassen, ob einer der Baubeteiligten eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen hat. Diese Versicherung deckt Schäden an der Bauleistung oder an gelagerten Baustoffen, die während der Bauzeit unvorhergesehen (z.B. durch Bauunfälle) eintreten.




Unsere Partner:

VHV


Berufs-Haftpflichtversicherung