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Berufshaftpflicht Jeder Architekt und
Bauingenieur haftet für Schäden, die durch seine berufliche
Tätigkeit Dritten zugefügt werden. So bestimmt es das
Gesetz.
Haftpflichtversicherung: Das bedeutet nicht nur
Entschädigungszahlungen aufgrund berechtigter Ansprüche, sondern auch
Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen.
Bauherren-
Haftpflichtversicherung
Besonders derjenige, der in eigener Regie
baut, braucht diese Versicherung. Denn jede Baustelle ist eine Gefahrenquelle,
und der Bauherr ist verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz anderer zu
treffen. Kommt ein unbeteiligter Dritter zu Schaden, dann ist das Risiko,
dafür auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden, durch die
Bauherren- Haftpflichtversicherung
gedeckt.
Bauleistungsversicherung
Architekten und
Bauingenieure werden es als Berater des Bauherren nicht dem Zufall
überlassen, ob einer der Baubeteiligten eine Bauleistungsversicherung
abgeschlossen hat. Diese Versicherung deckt Schäden an der Bauleistung
oder an gelagerten Baustoffen, die während der Bauzeit unvorhergesehen
(z.B. durch Bauunfälle) eintreten. |
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